Ombudsmann die Zweite

Ombudsmann die Zweite

von Andrea Schreiber -
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Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

Mit der Einführung der Versicherungsvermittlerrichtlinie sind die Vermittler verpflichtet Neukunden gegenüber die Erstinformation nach §11 der Versicherungsvermittlerordnung abzugeben. Es ist hierbei auch ausdrücklich auf die Anschrift der Schlichtungsstelle, dem Ombudsmann, hinzuweisen. Diese Schlichtungsstelle kann bei Streitigkeiten zwischen Vermittler und Versicherungsnehmer angerufen werden. Hierbei sind sowohl die Namen als auch die Adressen der Ombudsmänner für Kranken- und Pflegeversicherung und private Versicherungen zu nennen (Siehe auch vorherigen Bericht in den atheus News).
Der Versicherungsombudsmann Prof. Wolfgang Römer wird dabei am 01.04.2008 von Prof. Dr. Günter Hirsch abgelöst.
Alle Informationen zum Versicherungsombudsmann finden Sie unter:

https://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Alle Informationen zum Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung unter:

https://www.pkv-ombudsmann.de/

Viele Grüße

Andrea Schreiber
Studienleiterin